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AGB – Vermittler

AGB – Nordträume Reisen – Vermittler

Das Unternehmen Nordträume Reisen GmbH (im folgenden Reisebüro genannt) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen und touristischer Einzelleistungen auf.
Das Reisebüro vermittelt diese Leistungen im Rahmen des ihm erteilten Geschäftsbesorgungsvertrages an den Kunden.
Die vertragliche Pflicht des Reisebüros ist die sorgsame Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen bzw. der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen.
Die eigentliche Leistungserbringung der gebuchten Einzelleistung obliegt indes nicht dem Reisebüro selbst, sondern dem jeweiligen Veranstalter. Der Kunde schließt daher mit dem jeweiligen Reiseveranstalter unter Einschaltung des Reisebüros als Stellvertreter im Sinne des § 164 BGB einen eigenen Reisevertrag ab. Für dieses Vertragsverhältnis gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Auftrag des Kunden an das Reisebüro zur Vermittlung von touristischen Einzelleistungen kann schriftlich, fernmündlich oder per Email erfolgen. Mit der Erteilung des Buchungsauftrags wird zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag bis zur Bestätigung durch das Reisebüro gebunden, jedoch längstens für die Dauer von 10 Tagen ab dem Datum der Anmeldung.
Kommt es zwischen Angebot und Buchung zu einer Preiseerhöhung durch den Reiseveranstalter, wird das Reisebüro den Kunden umgehend darüber informieren. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme erneut erklärt.

2. Zahlung des Reisepreises

Die Nordträume Reisen GmbH ist ermächtigt,  sämtliche Zahlungen für die vermittelten touristischen Leistungen vom Kunden einzuziehen.
Die Bezahlung gilt als erbracht, wenn der Rechnungsbetrag vollständig und rechtzeitig auf dem Konto  der Nordträume Reisen GmbH eingegangen ist. Im Gegenzug stehen dem Kunden nach Zahlungseingang  sämtliche Reisedokumente oder geeignete Nachweise zu, die die Zahlung dokumentieren bzw. die Teilnahme an der gebuchten Reiseleistung erlauben.

Wird der Reisepreis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt der Anspruch auf die gebuchte Leistung und das Reisebüro ist berechtigt, eine bereits vorgenommene Buchung ohne weitere Benachrichtigung an den Kunden zu stornieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, alle eventuell anfallenden Kosten, sowie zusätzlich Stornogebühren in Höhe von 30 € pro Buchung zu leisten.

3. Umbuchungen und Stornierung

Die Umbuchung/ Stornierung einer vermittelten Leistung kann nur dann erfolgen, wenn der jeweilige Leistungsträger eine Stornierungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeit der gebuchten Leistung vorsieht. Maßgeblich hierfür sind die Reise- und Buchungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Stornierungen und Umbuchungen können nur über das Reisebüro erfolgen.
Alle anfallenden Umbuchungs- und Stornierungskosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 Euro. Bei der Rückabwicklung einer zuvor geleisteten Zahlung werden die anfallenden Storno- oder Umbuchungsgebühren vom Reisebüro einbehalten.

4. Versand von Reiseunterlagen

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt per Post oder Email. Die Reiseunterlagen werden nach Erhalt aller Zahlungen versandt.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Für Leistungs- und Preisänderungen gelten die Bedingungen des Reiseveranstalters.

6. Beanstandungen

Geben die vermittelten Leistungen Grund zur Beanstandung, ist der Kunde verpflichtet, zur Abhilfe des Mangels beizutragen und den Beschwerdegrund beim nächstmöglichen Ansprechpartner des Reiseveranstalters; Information, Rezeption o.ä. vorzubringen, damit der Mangel – sofern möglich – unverzüglich behoben werden kann.
Das Reisebüro haftet nicht für Beanstandungen der vermittelten Reiseleistung, dies liegt allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen Reiseveranstalters.

7. Verspätungen bei Flügen, Schiffsreisen und Fährüberfahrten

Der Kunde ist verpflichtet, sich über Check-in Zeiten rechtzeitig vor Antritt der Reise zu informieren. Für den Fall, dass der Kunde nicht rechtzeitig zum Check-In erscheint, verfällt der Anspruch auf Beförderung.
Fährüberfahrten: Falls der Kunde während der Anreise zum Fährhafen feststellen sollte, dass er die Abfahrt des Schiffes zur gebuchten Abfahrtszeit nicht rechtzeitig erreichen wird, ist er verpflichtet, unverzüglich das jeweilige Hafenbüro anzurufen und seine Überfahrt unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen zu lassen.

8. Erreichbarkeit des Kunden während der Reise

Bei wetter- oder störungsbedingt kurzfristigen Fahrplanänderungen bei Flugreisen und Fährüberfahrten sind die Reiseveranstalter bemüht, die Kunden frühzeitig über die Änderung zu informieren. Hierzu ist es erforderlich, die Mobilfunk-Nummer von mindestens einem der reisenden Kunden anzugeben. Die Kunden werden dringend gebeten, Ihr Handy ab 2 Tage vor Abreise auf eventuelle Sprach- oder Textnachrichten zu überprüfen.

9. Haftung des Reisebüros als Vermittler

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristischer Einzelleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger gegenüber dem Reisebüro. Sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Die vertragliche Pflicht des Reisebüros ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung und der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros.
Im Rahmen der vermittelten Leistungen haftet das Reisebüro nicht für die Leistungserbringung, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungserbringers an den Teilnehmer.

10. Versicherungen

Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung,  sowie gegebenenfalls eine Fährversicherung.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.Jeder Kunde ist verpflichtet, sich über die geforderten Einreisebestimmungen selbstständig kundig zu machen und diese einzuhalten.
Alle aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehenden Nachteile, insbesondere die Abweisung von Passagieren wegen nicht erfüllter Einreisebestimmungen oder die Zahlung von Rücktrittkosten, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand des Reisebüros ist Stendal.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann als vereinbart, was wirtschaftlich wirksam und der gewollten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
Nebenabreden, auch die Ergänzung oder Änderung der vorliegenden Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit immer einer schriftlichen Bestätigung.

NordtraeumeNordträume Reisen GmbH

Stand: 24.01.2016

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