Nordträume Reisen

AGB – Veranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters Nordträume Reisen GmbH

Liebe(r) Reiseteilnehmer(in),
auf Grundlage der Informationsverordnung für Reiseveranstalter möchten wir Sie im Folgenden auf unsere aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam machen. Diese ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung.
Diese AGB werden, im Falle einer Buchung, Inhalt des Pauschalreisevertrages zwischen Ihnen und uns, der Nordträume Reisen GmbH (im Folgenden NR genannt), sowie jedem einzelnen Reiseteilnehmer.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung zu den gewünschten Leistungen, die telefonisch, schriftlich oder per Email erfolgen kann, bietet der Kunde der Nordträume Reisen GmbH (NR) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage des individuellen Angebotes bzw. der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Reisebeschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch NR zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. NR informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von NR vor, an das NR für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

2. Besondere Hinweise für Vermittlungsleistungen

Soweit NR einzelne Leistungen wie Flüge, Fährüberfahrten, Mietwagen und Ferienwohnungen/ Ferienhäuser, anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Anbieter zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Es gelten die Bedingungen und Obliegenheiten aus dem entsprechenden Vertrag.

3. Bezahlung

3.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für NR ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, NR den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.
3.2. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung auf den Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und ist ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an NR zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei NR.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist NR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und Androhung des Rücktritts vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen gemäß 7.2. der AGB zu verlangen.
3.4. Die Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt nach vollständigem Eingang des Reisepreises bei NR durch Übersendung per Post oder E-Mail. Der rechtzeitige Versand der Unterlagen durch NR kann nur bei fristgerechter Zahlung des Reisepreises durch den Kunden gewährleistet werden.

4. Leistungen 

4.1. Der Umfang und die Art der von NR vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von NR im Internetauftritt, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von NR.
Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich NR ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären.
4.2. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von NR ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4.3. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von NR. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von NR nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung keine Gewährleistung übernommen werden kann.
4.4. Besondere Hinweise für Beförderungsleistungen:
Soweit NR Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung bekannt gibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderungen durch die Beförderungsunternehmen.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen (Flügen etc.) ausreichende Zeitabstände. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

5. Preis- und Leistungsänderungen

5.1. Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die von NR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen.
NR ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen, nach Kenntnis des Änderungsgrundes, unverzüglich zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert NR zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.
5.3. Preisanpassungen: Preisänderungen sind gemäß den Bestimmungen des §§ 651f und g BGB nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Treibstoffgebühren, Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.
5.4. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn NR eine solche Reise anbietet.
NR kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von NR bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von NR bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Nordträume Reisen GmbH

6.1. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann NR vom Vertrag zurücktreten, wenn
a. in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde.
NR wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung übersenden.
Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen.
Der bereits gezahlte Reisepreis bzw. die geleistete Anzahlung werden umgehend erstattet.
6.2. NR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von NR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt NR, so besteht in diesem Fall weiterhin der Anspruch auf den Reisepreis. NR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
6.3. Auf die NR zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Ersatzteilnehmer

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NR. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich per Einschreiben/ Rückschein zu erklären.
7.2. Tritt der Kunde vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert NR den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet:
– bis zum 29. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
– vom 28. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
– vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
– vom 10. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
– am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 100%.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
7.3. Ausgenommen von den Rücktrittpauschalen sind touristische Einzelleistungen wie z.B. Fähr- und Flugtickets, Zug- und Busfahrkarten, Mietwagengebühren, Skipässe, Stadtrundfahrten, Konzerttickets und Eintrittskarten, die sofort nach Buchung von NR ausgestellt und bezahlt werden müssen. Hier wird der komplette Ticketpreis bei einem Rücktritt berechnet.
7.4. Es steht dem Kunden frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von NR berechneten Höhe entstanden ist.
7.5. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
7.6. Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann NR keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
7.7. Der Kunde hat die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er NR zuvor anzuzeigen hat.
Auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen.
NR kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. NR wird den Reisekunden vorab darüber informieren, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber der NR als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
7.8. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.

8. Umbuchung

Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Pauschalreise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Teilnehmerzahl, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann NR zusätzlich zu etwaigen anfallenden Mehrkosten ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Person erheben. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen besteht jedoch nicht.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise o.ä.), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

10. Gewährleistung und Mitwirkungspflichten des Reisenden 

10.1. Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Verantwortlichen am Urlaubsort (Reiseleitung, Hotelrezeption, einheimische Partner von NR in den Ländern) und NR zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern NR wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.2. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber den Verantwortlichen am Urlaubsort und NR angezeigt werden.
10.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und NR dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
10.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn NR keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von NR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
10.5. Leistungsstörungen auf Flugreisen (Verspätungen, Schäden am Gepäck etc.) müssen unverzüglich am Flughafen mittels Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden.

11. Beistandspflicht

 Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat NR ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zu den Verantwortlichen am Urlaubsort oder zu NR unter den in Ziffer 22 gennannten Kontaktdaten aufzunehmen.

12. Haftung

12.1. NR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechtes, für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung.
12.2. Die Haftung von NR aus diesem Vertrag für Sachschäden ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt, soweit ein Schaden von NR nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
12.3. Am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und NR; für solche Leistungen übernimmt NR keine Haftung.
12.4. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber NR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.

13. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber NR unter der unter Ziffer 22 genannten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind innerhalb von 7 Tagen, Verspätungsschäden innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.
13.2. Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
13.3. Abtretungsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen NR an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. NR informiert den Reisekunden vorvertraglich über Pass- und Visavorschriften, über eventuelle Änderungen diesbezüglich vor Reiseantritt sowie über besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes.
Der Reisende sollte sich darüber hinaus rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
14.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von NR bedingt sind.

15. Reiseversicherungen

NR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung.
Soweit NR Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich um eine reine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Es gelten die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag.

16. Informationspflichten zur Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet NR, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist NR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald NR Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss NR den Kunden über den Wechsel informieren. NR muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

17. Datenschutz

 Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von NR wird gewahrt.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von NR und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https://nordtraeume-reisen.de/datenschutz/
Auf Verlangen sendet NR dem Kunden die Datenschutzregelungen schriftlich zu.

18. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen NR im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der Nordträume Reisen GmbH ist Stendal.
Für Klagen von NR gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von NR maßgebend.

20. Schlichtungsverfahren

 NR nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert NR den Kunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

21. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

22. Reiseveranstalter

Nordträume Reisen GmbH
Luisenstr. 33, 39590 Tangermünde
Tel: 0049-(0)39322-316970
Email: info@nordtraeume-reisen.de
Geschäftsführer: Katrin Köhler, Jörg Köhler
Amtsgericht Stendal, HRB 21126

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB NORDTRÄUME REISEN GMBH
STAND 21.07.2022

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